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Familienpflegezeitgesetz

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressestatement vom 14.11.14

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Bundestag:

„Der Paritätische begrüßt außerordentlich, dass sich Familienministerin Schwesig und die Bundesregierung zur Einführung eines wirklichen Rechtsanspruchs auf eine Pflegeauszeit im Beruf entschlossen haben. Die Familienministerin gibt damit das wichtige Signal, dass neben ökonomischen Interessen der Wirtschaft, Pflege und Familie in dieser Gesellschaft einen eigenen Stellenwert bekommen müssen. Viele Menschen konnten bisher die Pflege von Angehörigen nur unter Verlust ihres Arbeitsplatzes leisten. Das Pflegezeitmodell der Vorgängerregierung änderte daran nichts wesentliches, da die Genehmigung der Pflegezeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig war. Mit der Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs ist nun ein völlig neuer Weg eingeschlagen worden. Wer miterlebt hat, mit welch harten Bandagen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände hier zum Teil gekämpft haben, um diesen Rechtsanspruch zu verhindern, weiß auch die politische Leistung der Familienministerin zu würdigen. Es wird nun sehr darauf ankommen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Familienpflegezeit so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich alle in Anspruch nehmen können.“