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Finanzierung von Kindertageseinrichtungen

Fachinfo
Erstellt von Marion von zur Gathen

Der Paritätische legt Eckpunkte für ein zeitgemäßes, faires und transparentes System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen vor.

Seit dem Inkrafttreten des SGB VIII (1990/1991) hat sich die jugendhilferechtliche Verankerung von Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder grundlegend weiterentwickelt. Am Anfang stand lediglich eine objektiv-rechtliche Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen und Plätzen vorzuhalten. Die hierfür naheliegende Finanzierungsform war die der Zuwendung nach § 74 SGB VIII, eine „Objektfinanzierung“ zur „Förderung der freien Jugendhilfe“, die regelmäßig eine „angemessene Eigenleistung“ von den Trägern verlangte. Heute bestehen weitreichende individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Ungeachtet dessen haben sich in den Ländern völlig unterschiedliche Finanzierungssysteme herausgebildet, die teilweise sehr eigenwillig Elemente einer Entgeltfinanzierung mit Elementen der Zuwendungsfinanzierung kombinieren und unterschiedliche Beteiligte zur Aufbringung der notwendigen Mittel verpflichten. Oft sind es die Eltern, die Einrichtungsträger oder auch die kreisangehörigen Gemeinden, die die Risiken dieser Finanzierungsformen besonders nachteilig treffen.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische mit den verschiedenen Finanzierungssystemen intensiv auseinandergesetzt und Eckpunkte für ein zeitgemäßes, faires und transparentes System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen entwickelt.

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