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G-BA_Ambulante Psychotherapie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 beschlossen, dass ambulante Psychotherapie auch bei der Behandlung der Kernsymptomatik von Schizophrenie und affektiven psychotischen Störungen als GKV-Leistung verordnet werden darf.

Mit einer sprachlichen Anpassung im § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Psychotherapie-Richtlinie kann künftig ambulante Psychotherapie bei Psychosen nicht nur zur Behandlung von Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatiken eingesetzt werden, sondern auch als zusätzliche Behandlungsoption in der Akutphase zur Verfügung stehen. In der Beschlussbegründung wird aufgezeigt, dass nach den geltenden Leitlinien zur Behandlung von psychotischen Störungen im Idealfall eine Kombinationsbehandlung von Psychopharmaka und Psychotherapie in Abstimmung der Therapeuten untereinander stattfinden sollte.

Der Beschluss tritt erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Beschluss und Begründung sind unter folgendem Link einsehbar.

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2087/