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"Gemeinsam für Arbeit" - Wohlfahrtsverbände kooperieren mit der Bundesagentur für Arbeit bei der Personalrekrutierung und Stellenbesetzung in sozialen Einrichtungen

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Bundesagentur für Arbeit wollen ihre Zusammenarbeit bei der Personalrekrutierung und Stellenbesetzung intensivieren. Das haben die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände und die Bundesagentur für Arbeit in der Erklärung „Gemeinsam für Arbeit“ festgehalten.

 Die Bundesagentur für Arbeit versteht es als ihren Dienstleistungsauftrag, die offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen in den sozialen Diensten und Einrichtungen bestmöglich zu besetzen. Durch intensive Beratung und Qualifizierung will die Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege leisten.

Der Paritätische Gesamtverband empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen vor diesem Hintergrund, die in Ihren Organisationen zu besetzenden, freien Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze an die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) bzw. Agenturen für Arbeit zu melden.

Dabei soll gezielt auch solchen Menschen eine Chance auf Beschäftigung eröffnet werden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind und für ihre berufliche Eingliederung ggf. zunächst der Unterstützung bedürfen (z.B. Menschen mit Schwerbehinderung, langzeitarbeitslose Menschen). Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen es gleichermaßen als Ausdruck einer vorausschauenden Personalpolitik wie auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung an, die unterschiedlichen Biographien, vielfältigen Potentiale und häufig sehr hohe Motivation dieser Menschen anzuerkennen und ihnen eine Beschäftigungschance zu eröffnen.


Anlage: 2015_07_27_Gemeinsam_für_Arbeit final.pdf