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Gesetzentwurf Bundesinnenministerium: Paritätischer kritisiert flüchtlingspolitischen Gesetzes-Aktionismus und fordert bessere Strukturen statt härtere Abschreckung

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 17.09.2015

Auf scharfe Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes stoßen die heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung im Flüchtlingsbereich, insbesondere die geplante leichtere Abschiebung sowie massive Einschränkungen jeglicher Sozialleistungen für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen. So sehe der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium unter anderem den Ausschluss von Sozialleistungen für Flüchtlinge vor, für die nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig wäre. Dies sei inhuman und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, kritisiert der Verband.

„Menschen in Not existenzielle Leistungen zu verwehren und künftig nur noch die Reisekosten für das Verlassen Deutschlands zu erstatten, ist zynisch und inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Das Dublin System ist gescheitert. Menschen nun durch den Entzug von Sozialleistungen dazu zu zwingen, in Länder zu gehen, in denen es weder akzeptable Aufnahmestrukturen noch Perspektiven gibt, ist der falsche Weg“, so Schneider. Ein solches Vorgehen widerspreche auch den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätzen, nach denen eine Einschränkung von Sozialleistungen aus migrationspolitischen Erwägungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

„Es wäre falsch, jetzt zu versuchen, durch gesetzestechnischen Aktionismus und Abschreckungsmaßnahmen Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Vielmehr brauchen wir einen schnellen Ausbau der Infrastruktur sowie gute Integrationsangebote. Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die hier sind und zwar um alle“, so Schneider. Darüber hinaus brauche es auch eine wesentlich stärkere Unterstützung in den Herkunftsregionen der Flüchtlinge. Der Schutz von Flüchtlingen dürfe dabei aber nicht alleine in die Transitstaaten verlagert werden. „Die Europäische Union muss sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge endlich stellen. Dazu gehört auch, in weit größerem Maße als bisher legale Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende zu schaffen.“

Eine Beschleunigung der Asylverfahren anzustreben, begrüßt der Paritätische. Statt dabei jedoch auf die Benennung weiterer so genannter „sicherer Herkunftsländer“ zu setzen, schlägt der Paritätische vor, Flüchtlingen aus Ländern mit ohnehin hoher Anerkennungsquote ohne Einzelfallprüfung den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Eine erhebliche Entlastung brächte zudem eine Altfallregelung für Flüchtlinge, über deren Asylantrag innerhalb von 12 Monaten noch nicht entschieden wurde.