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Gesetzesinitiative zum Verbot von Sterbehilfevereinen

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe will die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung künftig unter Strafe stellen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen erarbeitet haben.

Aufgrund der festgestellten Zunahme von Fällen, in denen Vereine oder bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig anbieten, soll nun ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. Damit soll verhindert werden, dass sich der assistierte Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Tätigkeit von Organisationen oder Einzelpersonen, die wiederholt und absichtlich die Förderung der Selbsttötung anbieten, zu verbieten. Angehörige und nahestehende Personen sollen dabei von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Der Gesetzentwurf konkurriert mit drei weiteren Alternativen, die von verschiedenen, fraktionsübergreifenden Zusammenschlüssen stammen.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll noch im Juli im Bundestag beraten werden. Die Beschlussfassung ist für Anfang November geplant und soll gleichzeitig mit der Abstimmung zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung beschlossen werden. Den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung finden Sie hier:

150611_GE_geschaeftsmaessige_Foerderung_Selbstoetung.pdf150611_GE_geschaeftsmaessige_Foerderung_Selbstoetung.pdf