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Gesundheitskosten für Asylsuchende

Fachinfo
Erstellt von Harald Löhlein

Studie belegt:Der eingeschränkte Zugang zu medizinischer Versorgung bei Asylsuchenden ist teurer als die Regelversorgung.

Asylsuchende haben in Deutschland nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung. So ist es seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Durch das Gesetz  sollen die Gesundheitsausgaben gering gehalten und keine Anreize zur Asylsuche in Deutschland geboten werden. Die Regelung ist ethisch umstritten. Dass sie auch wirtschaftlich keinen Sinn macht, belegt eine Studie von Wissenschaftlern der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung am Universitätsklinikum Heidelberg und der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. So waren die jährlichen Pro-Kopf Ausgaben für medizinische Versorgung  bei Asylsuchenden mit nur eingeschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung in den letzten 20 Jahren (1994-2013) um circa 40 Prozent und damit 376 Euro höher, als bei Asylsuchenden, die bereits Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Ihre Ergebnisse haben die Wissenschaftler jetzt in der internationalen Fachzeitschrift PLOS ONE veröffentlicht.

Die Wissenschaftler haben repräsentative Daten des statistischen Bundesamtes der Jahre 1994 bis 2013 ausgewertet und kommen zu dem Ergebnis: Dürfen Asylsuchende ohne bürokratische Hürden und ohne Leistungseinschränkungen Regelversorger wie Allgemein-, Haus- und Kinderärzte aufsuchen, sind die Gesundheitsausgaben niedriger. Unter den Bedingungen eines gleichen Zugangs für alle Asylsuchenden hätten die Gesamtausgaben für die medizinische Versorgung der letzten 20 Jahre um circa 22 Prozent gesenkt werden können. Unterschiede im Bedarf - gemessen an Alter, Geschlecht, Herkunftskontinent und Unterbringungsart - konnten die jährlichen Ausgabenunterschiede zum Teil jedoch nicht gänzlich erklären.

 

"Anbindung an die Regelversorgung so früh wie möglich sicherstellen"

 "Unsere Studie belegt, dass eine bundesweite Umsetzung des Bremer Modells - bei dem seit 2005 bürokratische Hürden zur Versorgung abgebaut wurden -  nicht zwingend mit Mehrkosten verbunden sein muss", betont Ko-Autor Professor Dr. Oliver Razum, Dekan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld. In Bremen und Hamburg erhalten Asylsuchende ohne Wartezeit eine Gesundheitskarte und damit besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung. "Es ist wichtig, so früh wie möglich eine Anbindung an die Regelversorgung und somit eine umfassende Versorgung mit primärmedizinischen Maßnahmen sicherzustellen", sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr. Dies sei nicht nur ethisch geboten, sondern würde auch gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, die mittlerweile international unumstritten seien.

Weitere Informationen im Internet:

Link zu Studienergebnissen

Quelle: Presserklärung der Universität Heidelberg