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Infektionsschutz: Änderungen durch das Präventionsgesetz

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Durch das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention – kurz Präventionsgesetz – vom Juli 2015 wurden mehrere neue Vorschriften in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt. Ziel ist die Stärkung der Impfprävention.


Zu den geänderten Regelungen zählen folgende:

- Die Impfausweisvordrucke wurden um ein Textfeld für den Vorschlag eines nächsten Impftermins erweitert (§ 22 Abs. 3 IfSG).

- Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten von Beschäftigten in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen durch den Arbeitgeber in Bezug auf Krankheiten, die durch Impfungen verhindert werden können, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.

- Der zeitweilige Ausschluss von nicht gegen Masern immunisierte Personen aus Gemeinschaftseinrichtungen (§ 28 Abs. 2 IfSG).

- Die Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung über eine zeitnah vor der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung erfolgte ärztliche Impfberatung (nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission/STIKO).

In der angefügten Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins des Robert Koch-Instituts vom 11.04.2016 können die Begründungen der Gesetzesänderungen noch einmal im Detail nachgelesen werden:14_16_Epidemiologisches_Bulletin.pdf14_16_Epidemiologisches_Bulletin.pdf


Anlässlich der aktuell laufenden Europäischen Impfwoche (25.04. bis 29.04.16) möchten wir zudem darüber informieren, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Impfvortrag zur Verfügung stellt. Dieser ist in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut entwickelt worden.

Die Vortragsfolien können von Multiplikator/innen in verschiedenen Lebenswelten wie beispielsweise Schulen, Kitas, Arztpraxen genutzt werden, um umfassend über das Thema Impfen zu informieren: http://www.impfen-info.de/impfvortrag

Darüber hinaus hat die BZgA eine Entscheidungshilfe zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln zusammen mit Expert/innen der Universität Erfurt überarbeitet:
http://mmr-entscheidung.impfen-info.de