Zum Hauptinhalt springen

Leistungsausschluss im SGB II für EU-BürgerInnen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Karstens

Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Alimanovic: Leistungsausschluss im SGB II auch für EU-BürgerInnen bestätigt, die bereits in Deutschland gearbeitet haben

Nachdem der EuGH bereits im vergangen Jahr im Fall Dano den Leistungsausschluss im SGB II für EU-BürgerInnen im Falle nicht arbeitsuchender EU-BürgerInnen für europarechtskonform erklärt hat, gilt dies nun auch für EU-BürgerInnen, die bereits in Deutschland gearbeitet haben.

Nach dem jetzigen Urteil, können EU-BürgerInnen, die weniger als ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos geworden sind, sich längstens für das Fortbestehen ihrer Arbeitnehmereigenschaft, also für sechs Monate, auf das Gleichbehandlungsgebot berufen und in dieser Zeit Leistungen nach dem SGB II beziehen. Danach sind sie zwar weiterhin freizügigkeitsberechtigt und dürfen sich in Deutschland aufhalten, bekommen aber keine sozialleistungsrechtliche Unterstützung mehr. Es sei denn es findet sich ein weiterer Aufenthaltsgrund als der allein zum Zweck der Arbeitssuche. Für die Praxis heißt das, die Beraterinnen und Berater werden zum Trüffelschwein und müssen nach weiteren Aufenthaltsgründen suchen. Unterstützt werden Sie dabei von unserer neuen Arbeitshilfe, die Claudius Voigt von der GGUA, dankenswerterweise sehr schnell erstellt hat.

Grundsätzlich ändert sich für die Praxis der sozialen Beratung von UnionsbürgerInnen durch das EuGH-Urteil daher nicht viel: Es wird weiterhin darum gehen, das Grundrecht auf ein menschenwürdige Existenzminimum für die Betroffenen durchzusetzen – und damit nebenbei die Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Nur die Argumente sind nun andere: Statt mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung aufgrund Europarecht muss nun verstärkt mit nationalem Recht gearbeitet werden. Die Grundlage ist nun vorrangig das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland. Auch hierzu finden Sie in der neuen Arbeitshilfe Formulierungshilfen.

Arbeitshilfe SGB II und UnionsbuergerInnen zum Alimanovic Urteil.pdfArbeitshilfe SGB II und UnionsbuergerInnen zum Alimanovic Urteil.pdf