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Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Am 19.02. wurden von der im Sommer 2015 eingeführten Nationalen Präventionskonferenz (NPK) die Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet. Damit wurden die Voraussetzungen für den Start der nationalen Präventionsstrategie geschaffen. Das Gremium wird von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragen. Neben den vier Sozialversicherungen als Träger haben auch Vertreter/innen der Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbände, Patient/iinnen sowie die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an den Empfehlungen mitgewirkt.


In der Präambel heißt es:
"Bundesrahmenempfehlungen der NPK - verabschiedet am 19.02.2016 5
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention die folgenden bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) beschlossen. Die Rahmenempfehlungen dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen insbesondere durch Festlegung gemeinsamer Ziele, vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, zu beteiligender Organisationen und Einrichtungen sowie zu Dokumentations- und Berichtspflichten. Sie sind beim Beschluss der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern, unter Beachtung der länderspezifischen Bedarfe, durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (auch für die Pflegekassen), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den in den Ländern zuständigen Stellen zu berücksichtigen. Die Bundesrahmenempfehlungen sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- sowie sozialer Pflegeversicherung auf der Grundlage gemeinsamer Ziele (hierbei werden die im Präventionsgesetz genannten Ziele berücksichtigt) untereinander und mit den Zuständigen für die jeweiligen Lebenswelten in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Sozialversicherungsträgern zu stärken."

Hier die aktuelle Fassung der Bundesrahmenempfehlungen:
160219_Bundesrahmenempfehlungen_NPK.pdf160219_Bundesrahmenempfehlungen_NPK.pdf