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Neues Eckpunktepapier für Psychiatrie-Entgeltsystem

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Am 18.02.2016 wurde der sogenannte strukturierte Dialog zwischen den Fachverbänden der Psychiatrie und Psychosomatik, der Selbstverwaltung, Gesundheitspolitiker/innen der CDU/CSU und der SPD sowie Gesundheitsminister Hermann Gröhe fortgesetzt. In dem Gespräch haben sich die Beteiligten auf ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Psychiatrie-Entgeltsystems verständigt. Die darin enthaltenen Punkte sollen noch im Verlauf des Jahres 2016 gesetzlich umgesetzt werden. Aufgrund des massiven und breiten Protests der vergangenen Monate ist es somit gelungen, die Einführung des ursprünglich pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik (kurz: "PEPP") zu verhindern. Die Kritik an dem pauschalierenden Entgeltsystem, das eine massive Verschlechterung der Versorgung von psychisch Erkrankten bedeutet hätte, wurde von Beginn an auch vom Paritätischen Gesamtverband aktiv unterstützt.


Statt der vorgesehenen Fallpauschalen soll es künftig individuelle Budgets geben. Die Vergütung soll sowohl leistungsbezogene als auch strukturelle Besonderheiten berücksichtigen. Zudem soll es künftig die Möglichkeit geben, schwerkranke Patient/innen in akuten Fällen auch durch mobile Behandlungsteams zu Hause zu versorgen. In den Kliniken soll sich außerdem die Personalausstattung durch Mindestvorgaben verbessern.

Zu den Inhalten des Eckpunktepapiers zählen u. A. folgende:

· Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung durch Einführung einer komplexen psychiatrischen Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld: Damit sollen die Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Dazu soll eine komplexe psychiatrisch-psychotherapeutische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld der Patienten und Patientinnen – das sogenannte Hometreatment – ermöglicht werden.

· Ausgestaltung als Budgetsystem: Zur Neuausrichtung des Psychiatrie-Entgeltsystems sollen die Verhandlungspartner vor Ort gestärkt werden, indem sie unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten (z. B. regionale Versorgungsverpflichtung) bedarfs- und leistungsgerechte Budgets vereinbaren.

· Verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung: Um eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung zu erreichen, sollen verbindliche, auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Mindestvorgaben in seiner Qualitätsrichtlinie festzulegen. Bei der Festlegung hat der G-BA die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zur Orientierung heranzuziehen.

· Krankenhausvergleich als Transparenzinstrument: Der Krankenhausvergleich wird als das erforderliche Instrument zur Herstellung von Transparenz benannt. Der Vergleich biete den Vertragsparteien in den Verhandlungen vor Ort die erforderliche Orientierung, um eine Annäherung der nicht auf strukturelle Besonderheiten zurückgehenden Preisunterschiede zu erreichen. Ziel sei es, flexibel "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu vergüten.

· Einführungsphase des neuen Entgeltsystems: Die Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das neue Psychiatrie-Entgeltsystem soll noch im Jahr 2016 erfolgen. Es wird angestrebt, das neue Entgeltsystem ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psychiatrie-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen anzuwenden (vgl. www.bmg.bund.de).

Das Eckpunktepapier finden Sie hier:
160218_Eckpunkte_Psych-EntgeltG_II_Version.pdf160218_Eckpunkte_Psych-EntgeltG_II_Version.pdf

Der Paritätische Gesamtverband beteiligte sich am 18.02. ebenfalls an der Kundgebung "PEPP stoppen!" vor dem Bundesministerium für Gesundheit (https://www.facebook.com/paritaet/)