Orientierungswert für Krankenhäuser
Das Statistische Bundesamt hat den Orientierungswert für Krankenhäuser für das Jahr 2014 veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich den Orientierungswert für Krankenhäuser, der sich aus Teilorientierungswerten für Personal- und Sackosten zusammensetzt. Der Orientierungswert für Krankenhäuser für das Jahr 2014, der im Jahr 2015 zur Anwendung kommt, beträgt 1,44 %. Da der Orientierungswert die Veränderungsrate in Höhe von 2,53 % ( § 71 Abs. 3 SGB V) unterschreitet, gilt die Veränderungsrate als Veränderungswert für das Jahr 2015 (§ 10 Abs. 6 Satz 5 KHEntgG). Der Veränderungswert bildet die maßgebliche Obergrenze für die Entwicklung der Landesbasisfallwerte (§ 10 Abs. 4 KHEntgG).
Anhang