Paritätischer kritisiert Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehenden
Ein Mann aus Neubrandenburg hat gegen die Zwangsverrentung durch das Jobcenter bis zum Bundessozialgericht geklagt - und Recht bekommen. Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen, sprach dazu u.a. mit dem MDR. Aus einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle geht hervor, dass nachwievor zehntausende Hartz-Beziehende gegen ihren Willen vorzeitig in Rente geschickt werden.
Die Paritätische Forschungsstelle hat in einer aktuellen Expertise bisher unveröffentlichte Daten einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit analysiert. Es zeigt sich, dass trotz der Reform der sog. Unbilligkeitsverordnung zum 1.1.2017 unverändert zehntausende SGB-II-Leistungsberechtigte ab 63 Jahren in den Status der Nichterwerbstätigkeit abgehen; deutlich mehr als vor der Einführung der „Zwangsverrentung“ (2008) und dem Auslaufen der sogenannten „58er-Regelung“ (2013). Schon jetzt summiert sich damit die Zahl der mit zum Teil hohen Abschlägen verrenteten SGB-II-Beziehenden auf eine sechsstellige Zahl. Sollte die Praxis der „Zwangsverrentung“ nicht geändert werden, drohen vielen weiteren Betroffenen massive Einbußen bei ihren erworbenen Rentenansprüchen.
MDR, 13.08.2018: Urteil am Bundessozialgerichts: Abschlagsfrei aus Hartz IV in Rente