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Persönliches Budget

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Umsetzungsdefizite und deren Bedeutung bei der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes

Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die die Leistungsform des Persönliches Budgets nutzen, bleibt leider weit hinter den Erwartungen zurück. Die erheblichen Umsetzungsdefizite erhalten eine besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes. Aus diesem Grund hat die Fraktion Die LINKE dazu eine kleine Anfrage "Die erheblichen Umsetzungsdefizite erhalten eine besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes" an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort der Bundesregierung wird neben den Bekannten Umsetzungsdefiziten und den Hinweisen zur Öffentlichkeitsarbeit u. a. ausgeführt, dass im Rahmen der Weiterentwicklung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), Teil 1, geprüft werden wird,

- inwieweit Berichtspflichten zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets bei den jeweiligen Sozialleistungsträgern gesetzlich verankert werden können und

- inwieweit bei der Aufstellung des Teilhabeplans (Gesamtplans) der Leistungsträger den Antragsteller über die Möglichkeiten eines Persönlichen Budgets beraten soll.

Desweiteren betont die Bundesregierung, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode vereinbart wurde, die Einführung eines Bundesteilhabegeldes im Rahmen der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes zu prüfen. Allerdings könne die Bundesregierung derzeit keine Aussagen zu Auswirkungen eines möglichen Teilhabegeldes auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets treffen.

Die Antwort der Bundesregierung vom August dieses Jahres ist im Anhang beigefügt.


Anlage

1802332.pdf