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Positionierung zu kostenfreien Verhütungsmitteln für einkommensschwache Menschen

Fachinfo
Erstellt von Franziska Pabst

Der ungehinderte Zugang zu möglichst sicherer, gesundheitlich verträglicher und bezahlbarer Verhütung ist ein Menschenrecht, das allen in Deutschland lebenden Frauen und Männern zusteht. Dieses Menschenrecht ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes gefährdet, wenn die Frage, auf welche Form der Verhütung zurückgegriffen werden kann, überwiegend von der finanziellen Situation abhängig ist.

Es hat sich gezeigt, dass Menschen ohne oder mit geringem Einkommen auf günstigere oder weniger sichere Verhütungsmittel zurückgreifen oder ganz auf Verhütung verzichten und dass vor allem die Bedarfe von Frauen, wenn sie sich in einer schlechten finanziellen Situation befinden, nur unvollständig abgedeckt werden können. Ursächlich dafür ist zum einen die Höhe der in den Regelbedarfen enthaltenden Beträge für die Gesundheitspflege von derzeit lediglich 17,15 Euro im Monat, mit denen die Kosten für Verhütungsmittel nicht abgedeckt werden können. Zum anderen können höhere Beträge, die für eine langfristige Verhütung aufgewendet werden müssen, weder aus den Regelbedarfen noch aus einem geringen Einkommen finanziert werden In seiner Positionierung fordert der Paritätische Gesamtverband daher die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung, die sicherstellt, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln auch für die Menschen gewährleistet ist, die diese nicht aus eigenem Einkommen finanzieren können.Paritätischer_Gesamtverband_Kostenfreie Verhütungsmittel.pdfParitätischer_Gesamtverband_Kostenfreie Verhütungsmittel.pdf