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Positionspapier der BAGFW zur den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsvreinfachung im SGB II

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Bewertung des nunmehr veröffentlichten Abschlussberichts der Bund-Länder-AG „Rechtsvereinfachung im SGB II“ veröffentlicht Der Abschlussbericht ist eine wichtige Grundlage für das geplante "SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz", das voraussichtlich Ende 2014/ Anfang 2015 ins Gesetzgebungsvefahren eingespeist werden soll.

Zentrale Vorschläge sind von Bund und Ländern zur Rechtsvereinfachung sind:
• Die Verlängerung des Regelbewilligungszeitraums auf zwölf Monate,
• die Zulässigkeit der Darlehensgewährung bei vorzeitigem Verbrauch einer einmaligen Einnahme,
• die Schnittstellen zur Ausbildungsförderung,
• die Aufnahme eines eigenständigen Tatbestandes zur vorläufigen Leistungs-gewährung in das SGB II,
• die Ermöglichung einer trägerübergreifenden Aufrechnung und weitere Erleichterungen bei der Aufrechnung,
• die Sicherstellung von Erstattungsansprüchen der Grundsicherungsträger gegen andere Sozialleistungsträger bei Vorleistungen,
• Vereinfachungen im Sanktionsrecht, wie die Angleichung der Sanktionsvor-schriften für die Altersgruppen unter 25 Jahre und ab 25 Jahre und
• die Einführung eines einheitlichen Minderungsbetrages für jede Pflichtverlet-zung.

Die Vereinfachungsvorschläge zum Sanktionsrecht lehnt das Land Bayern ab.

Die BAGFW nutzt ihre ausführliche Positionierung auch, um weitergehende Hinweise zu geben, die zu einer Vereinfachung des Leistungs- und Verwaltungsverfahren im Rahmen des SGB beitragen und zu einer Erhöhung der Servicequalität im Interesse der Leistungsbeziehenden führen könnten, darunter auch zum BuT und zum SGB II-Anspruch für Personen in stationären Einrichtungen.
2014-10-14 BAGFW- Positionspapier Rechtsvereinfachung im SGB II_final.pdf