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Präventionsgesetz: Paritätischer fordert Nachbesserungen

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 20.03.2015

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei dem vorliegenden Entwurf für ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung markierten zwar wichtige Schritte in die richtige Richtung, seien jedoch nicht ausreichend, um die gravierende sozial bedingte gesundheitliche Chancenungleichheit in Deutschland nachhaltig zu reduzieren. Als vordringlich erachtet der Verband insbesondere einen stärkeren Fokus auf das Wohn- und Lebensumfeld.

„Der Zusammenhang von sozialem Status und Gesundheitszustand ist eindeutig belegt“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitswissenschaftler und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Um gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen, müssen die Menschen dort gefördert werden, wo sie sind.“ Das Gesetz zeige in dieser Richtung gute Ansätze, in dem bspw. die Gesundheitsförderung in Kitas und Betrieben gestärkt werde, jedoch gebe es auch noch einige „blinde Flecken“. So sei bei der betrieblichen Gesundheitsförderung klar zu regeln, dass es auch um Strukturen nicht nur um Verhaltensprogramme und ähnliches geht. Auch die Einbeziehung des Wohnumfeldes und Sozialraums sei noch nicht hinreichend sichergestellt. Um zu einem umfassenden Ansatz der Prävention zu gelangen, plädiert der Verband daher dafür, das Bundesbau- und Umweltministerium einzubeziehen: „Mit dem Programm ‚soziale Stadt‘ verfügt das Ministerium über ein gutes Instrument, das genutzt werden sollte“, so Rosenbrock. Darüber hinaus seien alle relevanten Akteure, von der Bundesagentur für Arbeit über die Wissenschaft bis zur Zivilgesellschaft, in das geplante zentrale Gremium der Nationalen Präventionskonferenz einzubinden. Schließlich seien die Kassen verbindlich anzuhalten, die vorgesehenen zwei Euro pro Versicherten tatsächlich für Prävention und nicht für andere Belange zu verausgaben.

Der Paritätische appelliert an den Gesetzgeber, endlich die Chance zu nutzen, ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen, das den Namen verdient. „Ein viertes Scheitern können wir uns auf keinen Fall erlauben. Es geht um nicht weniger als das möglichst gute, möglichst lange und gesunde Leben aller Menschen in unserer Gesellschaft – unabhängig von Herkunft und sozialem Status“, so Rosenbrock.