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PSG II Vorschaltgesetz: Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktion CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Präventionsgesetz - PrävG

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Der Paritätische Gesamtverband hat zusammen mit den in der BAGFW kooperierenden Verbänden zum Änderungsantrag der Fraktion CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Präventionsgesetz - PrävG am 18.05.2015 eine Stellungnahme abgegeben. Am 20.05.2015 wurde u.a. die BAGFW hierzu öffentlich angehört.

Der Gesetzgeber möchte dem notwendigen Zeitaufwand für die Vorarbeiten der kommenden Pflegereform Rechnung tragen. Bevor das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in das Gesetzgebungsverfahren geht, soll für die Erarbeitung einer neuen Begutachtungs-Richtlinie eine Gesetzesänderung im SGB XI vorgeschaltet werden. So soll mit der Einführung eines § 17a SGB XI (Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs) das neue Begutachtungsverfahren bereits in die Richtlinien eingearbeitet werden, um auch in zeitlicher Hinsicht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sicherzustellen. Im Begründungsteil des Änderungsantrags wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und leistungsrechtliche Entscheidungen damit nicht vorweggenommen werden. Die BAGFW sieht damit die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf dem richtigen Weg.

2015-05-18 Stärkung Gesundheitsförderung und Prävention PrävG.pdf2015-05-18 Stärkung Gesundheitsförderung und Prävention PrävG.pdf