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Regelbedarfsstufe 1 für Menschen mit Behinderung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben.

Das BSG hat laut Pressemeldung von heute in zwei weiteren Verfahren entschieden, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten und bei ihren Eltern leben, grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt entsprechend der Regelbedarfsstufe 1 besitzen. Die Pressemeldung mit den Erläuterungen hinsichtlich des weiteren Verfahrens ist im Anhang beigefügt.

8-Senat-Medieninfo-6-15.pdf