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Resolution zur Reform des Drogenstrafrechts

Fachinfo
Erstellt von Gabriele Sauermann

In ihrem Manifest fordern 122 Strafrechtsprofessor/-innen die Einrichtung einer Enquete Kommission des Bundestages zum Thema "erwünschte und unbeabsichtigte Folgen des geltenden Drogenstrafrechts".

In ihrer Resolution fordern 122 Strafrechtprofessor/-innen die Einrichtung einer Enquete Kommission des Bundestages, um die erwünschten und unbeabsichtigten Folgen des geltenden Drogenstrafrechts zu überprüfen. Der Aufruf an den Gesetzgeber wird verfassungsrechtlich mit dem herrschenden Verhältnismäßigkeitsprinzip begründet. Aus Sicht der Unterzeichner ist die Prohibition gescheitert. Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel jedoch nicht erreichen. Die Wissenschaftler verweisen in diesem Zusammenhang auf die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung aus dem Jahr 2008. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert eine Überprüfung der bestehenden Gesetzeslage im Rahmen einer Enquete. Er verweist darauf, dass 75% der Delikte Konsumentendelikte seien.

Das Manifest kann eingesehen und unterzeichnet werden unter: http://www.schildower-kreis.de/manifest/