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Selbstbestimmung und Zwang bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Rahmen eines Pressegesprächs am 23.09.2014 in Berlin die ethische Stellungnahme "Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen" veröffentlicht.

Mit dieser Stellungnahme will die DGPPN zum einen eine ethische Orientierung für gutes ärztliches Handeln geben und einen Beitrag zur aktuellen Diskussion zum Thema Zwangsbehandlung aus psychiatrisch-psychotherapeutischer Perspektive leisten. In der Stellungnahme werden u. a. auf folgende Aspekte thematisiert:

- Patientenselbstbestimmung

- das normative Konzept der Selbstbestimmungsfähigkeit

- Selbstbestimmungsfähigkeit und psychische Erkrankung

- Anwendungsprobleme

- Selbstbestimmungsfähigkeit und UN-Behindertenrechtskonvention

- die ethische Perspektive und Begründung von Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlung:

- die Doppelrolle der Psychiatrie und die Verpflichtung von Gesellschaft.

Desweiteren werden Empfehlungen für die klinische Praxis gegeben.

Die Stellungnahme und die Pressestatements sind im Anhang beigefügt.



Anhang 2014-09-23_DGPPN_Stellungnahme_TF_Ethik_final.pdf2014-09-23-Statements-STN-Ethik.pdf