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SGB XII_Regelbedarfsstufe

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Einstufung in die Regelbedarfsstufe für volljähriger Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft leben - Weisung des BMAS und Kleine Anfrage an die Bundesregierung

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Juli letzten Jahres in drei Fällen entschieden, dass die generelle Einstufung volljähriger Menschen mit Behinderung in die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro), die mit ihren Eltern oder mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, rechtswidrig sei. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich mit diesen drei Entscheidungen schwergetan und diese im Rundschreiben vom August 2014 hinterfragt bzw. auf die noch ausstehenden Urteilsbegründungen verwiesen.

Nachdem die Urteilsbegründungen im Dezember 2014 vorlagen, hat das BMAS im März eine neue Weisung zum Umgang mit den Regelbedarfsstufen auf den Weg gebracht und diese am 31.03.2015 veröffentlicht. Die Weisung soll bis zum Inkraft treten eines Gesetzes gelten, das die Regelbedarfe neu ermittelt. In der Weisung sind u. a. Regelungen zu Nachzahlungen und zur Verpflichtung der Statistik enthalten. Damit setzt das BMAS die Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 um.

Die Entscheidungsbegründungen zu den drei Urteilen können unter den folgenden Links eingesehen werden:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=2ed29590f42a2861007367f4916927d5&nr=13695&pos=6&anz=11

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=2ed29590f42a2861007367f4916927d5&nr=13694&pos=7&anz=11

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=2ed29590f42a2861007367f4916927d5&nr=13691&pos=10&anz=11

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zur Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts gestellt. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, wie viele Menschen derzeit die Regelbedarfsstufe 3 erhalten, wie hoch der Anteil der behinderten Menschen ist und welche Gesetzesänderungen die Bundesregierung plant. In ihrer Antwort kündigt die Bundesregierung an, die Regelbedarfsstufe 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu zu ermitteln. Gesetzgeberische Änderungen seien im Rahmen der geplanten Neuermittlung der Regelbedarfe nach Vorliegen der aktuellen Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2013 (EVS 2013) geplant. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde die für die Regelbedarfsermittlung nötigen Sonderauswertungen in Auftrag geben, wenn das Statistische Bundesamt seine diesbezüglichen Auswertungen im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen habe.

Die Weisung des BMAS und die Antwort der Bundesregierung sind im Anhang beigefügt.

150331---BMAS-RdS---Weisung-zu-RBS-3.pdf1804589.pdf