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Soziotherapie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Beschluss zur Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie seit 15.04.2015 in Kraft

Der Beschluss zur Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 22. Januar 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat somit am 15. April 2015 in Kraft.

Mit dem Beschluss wurde das Spektrum der Diagnosen und der Fähigkeitsstörungen, bei denen die Verordnung einer Soziotherapie in Betracht kommt, erweitert. In begründeten Einzelfällen kann bei relevanten Co-Morbiditäten wie z. B. einer Suchterkrankung eine Soziotherapie verordnet werden. Zur Motivierung der Patienten sieht die neue Richtlinie vor, dass anstelle der bisher vorgesehenen drei künftig maximal fünf Therapieeinheiten zulässig sind, um die gegebenenfalls folgende Soziotherapie zu sichern. Weiterhin ist mit Blick auf eine kontinuierliche Patientenversorgung eine Berichtspflicht des soziotherapeutischen Leistungserbringers gegenüber dem verordnenden Arzt vorgesehen. Psychiatrische Institutsambulanzen beziehungsweise deren Fachärztinnen und Fachärzte haben künftig die Möglichkeit, Soziotherapie zu verordnen.

Die Neufassung der Richtlinie kann auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2158/