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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23.08.2016 – Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Fachinfo
Erstellt von Constanze Reichstein

Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz haben – neben einigen redaktionellen Anpassungen sowie einer im Grundsatz zu begrüßenden Freibetragsregelung für Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten – aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes in erster Linie zwei Ziele:

Zum einen stellt der Gesetzesentwurf einen weiteren Schritt dar, die anerkannten Bedarfe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG faktisch weiter abzusenken und somit hinter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 zurückzufallen. Wie bereits bei der letzten Absenkung zum 17. März 2016 um zehn Euro wird auch diesmal eine vermeintlich objektiv abweichende Bedarfslage dargestellt – die jedoch von der Realität keineswegs gedeckt ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht somit nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die bedarfsgerechte Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die pauschalen Kürzungen migrationspolitisch motiviert sind – gerade dies hat das Bundesverfassungsgericht aber explizit untersagt. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bereits die Regelbedarfe des SGB II nach Berechnungen des Paritätischen keineswegs bedarfsdeckend sind. Hierzu im Einzelnen: http://www.der-paritaetische.de/uploads/media/Expertise_Regelsatz-2015_web.pdf

Zum anderen stellt die Gesetzesänderung einen weiteren Schritt dar, das überwunden geglaubte Sachleistungsprinzip – sogar stärker als zuvor – im Gesetz zu verankern.

Beide Implikationen lehnt der Paritätische aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Das Ziel des Paritätischen bleibt eine sozialrechtliche Gleichstellung von Asylsuchenden oder geduldeten Personen mit anderen Bevölkerungsgruppen und damit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Stelln AsylbLG 09-2016.pdfStelln AsylbLG 09-2016.pdf