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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Ende Januar hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere und digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen - kurz E-Health-Gesetz - vorgelegt. Mit diesem Entwurf will die Bundesregierung den Ausbau der Telematikinfrastrukur im Gesundheitswesen zügig auf den Weg bringen. Das Gesetzesvorhaben verfolgt u.a. folgende Ziele: Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen zügig umgesetzt werden, Notfalldaten gespeichert und elektronische Entlassbriefe (Krankenhäuser) erstellt werden können.


Geplant ist auch ein Medikationsplan (elektronisch und in Papierform) für Patient/innen, die mindestens fünf Medikamente verordnet bekommen. Die Telematikinfrastruktur soll als die zentrale Infrastruktur für die Kommunikation im Gesundheitswesen etabliert werden. Diese soll auch für weitere Anwendungen im Gesundheitsbereich und für weitere Leistungserbringer geöffnet werden. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert insbesondere die bislang als unzureichend zu bewertende Datensicherheit. Nach wie vor bestehen erhebliche technische Schwierigkeiten beim Aufbau des neuen Systems. Die sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten sind somit aktuell nicht ausreichend geschützt. Auch das mit dem Gesetzesvorhaben geplante Anreiz- und Sanktionssystem für Ärzte und medizinische Einrichtungen wird abgelehnt.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Gesetzesvorhaben finden Sie hier:

150210_Stellungnahme_Ref.entwurf_eHealth.final.pdf150210_Stellungnahme_Ref.entwurf_eHealth.final.pdf