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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufsgesetz – PflBG)

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben am 27. November 2015 den Paritätischen Gesamtverband zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufsgesetz – PflBG) bis zum 10. Dezember 2015 um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Der Paritätische Gesamtverband hat seine Stellungnahme fristgerecht eingereicht.

Der Paritätische Gesamtverband hat sich bisher unter Verweis auf klar benannte Anforderungen an eine generalistische Pflegeausbildung für eine Zusammenlegung der bislang getrennten Pflegeausbildungsberufe ausgesprochen, weil er hoffte, dass damit zentrale Verbesserungen erreicht werden können. Es ist positiv hervorzuheben, dass die Ausbildung gem. dem vorliegenden Referentenentwurf für Auszubildende kostenfrei sein soll. Richtig ist aus Sicht des Paritätischen auch der Ansatz, die Ausbildungskosten flächendeckend zu refinanzieren. Den wesentlichen Anforderungen des Paritätischen wird der Entwurf allerdings nicht gerecht und so besteht grundlegender Handlungsbedarf. Der Referentenentwurf dieses Gesetzes gefährdet die derzeitigen Kompetenzen in der Altenpflege und den zukünftigen Fachkräftebedarf in Pflegeeinrichtungen. Der Paritätische fordert auf Basis des Referentenentwurfs eine umfassende Anpassung der Finanzierungsstrukturen der Ausbildung in Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen und belastbare Regelungen im Gesetzesentwurf, die den Erhalt der Kompetenzen der Altenpflege garantieren. Der Paritätische kann deswegen dem Versuch zur Einführung der Generalistik in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

Folgende Punkte werden besonders kritisch gesehen:

  • Intransparenz des Referentenentwurfs, u.a. bedingt durch die nicht vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. U.a. deswegen ist der Umfang der Verankerung der Kernkompetenzen der Altenpflege nicht einzuschätzen.
  • Das Umlageverfahren für den Ausbildungsfond darf nicht zu Lasten pflegebedürftiger Menschen gehen und die Schulen sollten aus Steuermitteln finanziert werden.
  • Die Durchführbarkeit der Pflichteinsätze in den "Nadelöhrbereichen" wie der Pädiatrie ist nicht gegeben. Dies gefährdet u.a. eine flächendeckende und praxisnahe Ausbildung und den Erhalt von bewährten Strukturen.
  • Zu den Ausbildungskosten sollten auch die Investitionskosten der Schulen gezählt werden.
  • Die Verrechnung eines Wertschöpfungsanteils mit der Ausbildungsvergütung ist nicht sachgemäß.


2015_12_10_SN_Paritätischer zum RefE PflBG.pdf2015_12_10_SN_Paritätischer zum RefE PflBG.pdf