Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme des Paritätischen zur Reform des Unterhaltsrechts

Fachinfo
Erstellt von Franziska Pabst

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vorgelegt und die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert..

Der Entwurf sieht u.a. vor, den in § 1612a BGB geregelten Mindestunterhalt nicht länger an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag, sondern an das sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder anzuknüpfen.
Darüber hinaus sind Änderungen im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und im Auslandsunterhaltsgesetz vorgesehen, um diese den Bedürfnissen in der Praxis besser anzupassen.
Der Paritätische hat sich in seiner Stellungnahme kritisch zur Anknüpfung des Mindestunterhaltes an das sächliche Existenzminimum geäußert und nachdrücklich auf die vorrangig notwendige Anpassung der Regelbedarfe hingewiesen.
StN_Parit_GesVerb_GesEntw_UntR.pdfStN_Parit_GesVerb_GesEntw_UntR.pdf