Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Der PARITÄTISCHE GV hat seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Fraktionen zugeleitet.

Anfang Oktober 2008 lag der Gesetzentwurf zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Paritätische ausdrücklich, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem vorgelegten Gesetzentwurf den Prozess der Ratifizierung der UN-Konvention eingeleitet hat. Die Konvention stärkt die Rechte der Menschen mit Behinderungen und stellt eine Herausforderung für die Umsetzung künftiger behindertenpolitischer Maßnahmen für die Bundesrepublik dar. Kritische Anmerkungen des PARITÄTISCHEN beziehen sich auf die Übersetzung, die Denkschrift und beispielhaft auf Artikel 19 - Unabhängige Lebensform, Artikel 24 - Bildung und Artikel 27 - Arbeit .

Als Anlage beigefügt ist die Stellungnahme des PARITÄTISCHEN. Darüber hinaus kann der Gesetzentwurf unter folgendem Link eingesehen werden.

Stellungnahme

Stell_Ges_EVereintNat1211.doc

Gesetzentwurf

http://www.bmas.de/coremedia/generator/28552/property=pdf/2008__10__01__gesetzentwurf__rechte__behinderter__menschen.pdf