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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgelegt und um Stellungnahme gebeten bzw. zur Anhörung am 09.12.2015 eingeladen. Der Paritätische hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband ausdrücklich, dass das BGG auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden soll, der vorliegende Referentenentwurf positive Veränderungsaspekte enthält und damit Anregungen der Evaluation, z. B. zur Schaffung einer unabhängigen Fachstelle Barrierefreiheit, aufgreift.

Der Paritätische kritisiert u. a., dass

- die positiven Neuerungen durch Finanzierungsvorbehalte und wenig justiziable Formulierungen eingeschränkt werden, so dass diese die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht zur Evaluation des BGG der Universität Kassel nur ansatzweise aufgegriffen werden,

- auch mit dem neuen BGG keine ausgewogene Berücksichtigung aller Gruppen von Menschen mit Behinderung erfolgt,

- die notwendige Verknüpfung zum AGG fehlt,

- sich der Geltungsbereich des künftigen BGG auf den öffentlichen Bereich konzentriert und der privatrechtliche Bereich nur im Zuwendungsrecht einbezogen werden soll.

Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter den bisherigen Forderungen der Interessenverbände für Menschen mit Behinderung zurück. Die Stellungnahme ist im Anhang beigefügt.

Anhang


20151204_Stellgn_Paritaet_BGG.pdf