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Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum "Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

Fachinfo
Erstellt von Constanze Reichstein

Referentenentwurf der Bunderegierung im Widerspruch zum Bundessozialgericht

Der Referentenentwurf der Bundesregierung hat das Ziel, entgegen der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestimmte Gruppen von Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen nahezu vollständig von Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums auszuschließen. Auf dem Weg des Sozialleistungsentzugs sollen die betroffenen Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen zur Ausreise bewegt werden, obwohl die Ausländerbehörde den Verlust der Freizügigkeit nicht festgestellt hat. Die geplanten Gesetzesänderungen sind aus integrationspolitischen, sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Sie werden dazu führen, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe in Deutschland – bis auf kurzfristige „Überbrückungsleistungen“ – von jeglicher Existenzsicherung ausgeschlossen wäre. Es ist zu befürchten, dass dies zu einem weiteren Anstieg prekärer Lebensverhältnisse – mit all den damit zusammenhängenden Problemen für die betroffen Menschen und den jeweiligen Sozialraum - führen wird.

Stelln SGB 05-2016.pdfStelln SGB 05-2016.pdf