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Stellungnahme zum sog. "Familienpaket" der Bundesregierung

Fachinfo
Erstellt von Franziska Pabst

Der Bundestag hat am 18.06.2015 das "Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags" beschlossen. Das Gesetz sieht Folgendes vor: - Anhebung des Kindegeldes für das Jahr 2015 um 4,00 Euro und ab 2016 um weitere 2,00 Euro je Kind und Monat - Erhöhung des Grundfreibetrags 2015 von 8.354,00 auf 8.472,00 Euro und 2016 auf 8.652,00 Euro - Erhöhung des Kinderfreibetrags 2015 um insgesamt 144,00 Euro auf 4.512,00 Euro und 2016 auf 4608,00 Euro - Anhebung des Kinderzuschlags von 140,00 auf 160,00 Euro. - Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende 2015 von 1.308,00 Euro auf 1.908,00 Euro - für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240,00 Euro. - Änderung im Einkommensteuertarif zum 01.01.2016 zur Beseitigung der kalten Progression. Der Paritätische Gesamtverband hat zu dem Gesetzentwurf Stellung am 11.03.2015 genommen. Dabei standen als Hauptkritikpunkte die geringen Beträge, um die Kindergeld und Kinderzuschlag angehoben werden sollen sowie die unterbliebene Dynamisierung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende im Vordergrund. Insgesamt bedauert der Paritätische Gesamtverband, dass die Bundesregierung mit der Reform eine grundsätzliche Neuausgestaltung verpasst hat, denn einkommenschwache Haushalte, die sich im Sozialleistungsbezug befinden, profitieren aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes nicht von den geplanten Änderungen.

Parit_StN_11.03.2015.pdfParit_StN_11.03.2015.pdf