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Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages

Fachinfo
Erstellt von Joachim Hagelskamp

Die Bundesländer haben einen Diskussionsprozess darüber begonnen, wie das deutsche Glückksspielrecht nach 2011 gestaltet sein soll. Es geht um die Weiterentwicklung des zwischen den Ländern abgeschlossenen Glücksspielstaatsvertrages unter Beachtung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben. Das Thema ist für den Paritätischen sowohl unter dem Blickwinkel der Sucht- und Kriminalitätsprävention wie aber auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Rahmenbedingungen derjenigen Lotterien von besonderem Interesse, die ihren Zweckertrag ganz oder teilweise für wohlfahrtspflegeriche Belange zur Verfügung stellen.

Die Bundesländer haben einen Diskussionsprozess darüber begonnen, wie das deutsche Glückksspielrecht nach 2011 gestaltet sein soll. Es geht um die Weiterentwicklung des zwischen den Ländern abgeschlossenen Glücksspielstaatsvertrages unter Beachtung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Das Thema ist für den Paritätischen sowohl unter dem Blickwinkel der Sucht- und Kriminalitätsprävention wie aber auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Rahmenbedingungen derjenigen Lotterien von besonderem Interesse, die ihren Zweckertrag ganz oder teilweise für wohlfahrtspflegeriche Belange zur Verfügung stellen.

Der Paritätische hat deshalb eine umfangreiche Stellungnahme an die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien abgegeben, die die Meinungs- und Positionsbildung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in den nächsten Monaten vorbereiten werden.

Diese Stellungnahme fügen wir zu Ihrer Information mit der Bitte um geeignete Unterstützung an.

DPWV_Stellungnahme_Gluecksspielstaatsvertrag_010410.doc