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Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes sowie der BAGFW zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)

Fachinfo
Erstellt von Ingke List

Am 23.06.2015 wurde der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) versandt. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände sowie der Paritätische Gesamtverband haben dazu Stellung genommen.

Das zweite Pflegestärkungsgesetz steht ganz im Zeichen der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird einen Paradigmenwechsel initiieren, der eine noch stärker personenzentrierte und bedarfsgerechte Pflege ermöglicht. Eine Gleichbehandlung vorrangig somatisch beeinträchtigter Pflegebedürftiger und vorrangig kognitiv oder psychisch beeinträchtigter Menschen erfolgt in Zukunft über die Feststellung des Grades der Selbständigkeit und über die Abhängigkeit von personaler Hilfe in allen pflegerelevanten Bereichen. Das System von drei Pflegestufen und einer gesonderten Feststellung des Vorliegens einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz wird durch ein einheitliches Einstufungssystem mit fünf Pflegegraden ersetzt. Die Höhe der Leistungsbeträge wird vom Pflegegrad abhängen.

Neben dieser wesentlichen Veränderung und den damit einhergehenden Neuerungen im Leistungsrecht werden mit dem umfangreichen Referentenentwurf weitere Regelungsschwerpunkte u.a. in den Bereichen "Beratung/Pflegeberatung" und der "Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bzw. der Entscheidungsstrukturen" der Selbstverwaltung angegangen.

Der Paritätische Gesamtverband sowie die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben sich am 07. Juli 2015 zu dem Referentenentwurf zum PSG II positioniert.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes bezieht sich auf folgende Themenbereiche:

  1. Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen
  2. Pflegeberatung / Einbindung Kommune
  3. Redaktionelle Klarstellung und weitere Regelungen zu Leistungsberechtigter Personenkreis / Versicherungspflichtiger Personenkreis / Leistungen für Pflegepersonen / Träger der Pflegeversicherung / Grundsätzen der Datenverwendung / Datenlöschung, Auskunftspflicht / Statistik
  4. Zusammenarbeit Heimrecht / Pflegeversorgungszulagen
  5. Eingliederungshilfe
  6. Artikel 5 - Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Die BAGFW positioniert sich in ihrer Stellungnahme zu folgenden Themenfeldern:

  1. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
  2. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Entlastungsbetrag, Versorgungsstrukturen des Ehrenamts und der Selbsthilfe
  3. Überleitung Pflegesätze
  4. Qualitätssicherung


Anhang: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes, Anlage zur Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes (BAGFW-Stellungnahme), Referentenentwurf zum PSG II

2015_07_07_PSG II Stellungnahme Paritätischer Gesamtverband_fin.pdf2015_07_07_PSG II Stellungnahme Paritätischer Gesamtverband_fin.pdf2015_07_07_PSG II Anlage zur Stellungnahme Paritätischer Gesamtverband_BAGFW_Stellungnahme.pdf2015_07_07_PSG II Anlage zur Stellungnahme Paritätischer Gesamtverband_BAGFW_Stellungnahme.pdfRef-E_2015-06-22_Versand_PSGII.pdfRef-E_2015-06-22_Versand_PSGII.pdf