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Sterbehilfe

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben - Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids

In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Positionen zur Sterbehilfe. Geäußert hatte sich nicht nur der Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der die Debatte Anfang des Jahres angestoßen hat und für ein umfassendes Verbot der Sterbehilfe wirbt, sondern auch der CDU-Abgeordnete Michael Brand sowie die Abgeordneten der SPD Burkhard Lischka und Kerstin Griese. In einem Punkt waren sich die Politiker jedoch einig - zum Fahrplan für die Gesetzgebung. CDU und SPD haben sich darauf verständigt, dass sich nach der Sommerpause die interfraktionellen Gruppen zusammenfinden sollen und je eigene Gesetzesentwürfe entwickeln. In der ersten Hälfte des kommenden Jahres sollen diese debattiert und für den Herbst 2015 soll die Abstimmung im Bundestag geplant sein.

Nun scheinen vier Hochschullehrer aus den Bereichen Recht, Ethik und Palliativmedizin den Politikern zuvorgekommen zu sein. Sie haben mit einer Pressemeldung und der Veröffentlichung eines Buches am 26.08.2014 einen Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids vorgelegt.

Der Vorschlag will die Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen, allerdings mit zwei wichtigen Ausnahmen: Angehörige und Ärzte. Ein Arzt darf Suizidbeihilfe nur nach Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten und ausschließlich bei unheilbar Erkrankten mit begrenzter Lebenserwartung leisten. Er muss zuvor die Freiwilligkeit des Suizidwunsches geprüft und den Patienten umfassend und lebensorientiert über andere, insbesondere palliativmedizinische Möglichkeiten aufgeklärt haben. Außerdem muss ein zweiter unabhängiger Arzt hinzugezogen werden. Jede Form der Werbung für Suizidbeihilfe soll verboten werden. Für das Betäubungsmittelgesetz ist eine Klarstellung vorgesehen.

Mit der Umsetzung des Gesetzesvorschlag soll Rechtssicherheit geschaffen, Freiräume für ein selbstbestimmtes Sterben belassen, und zugleich der Lebensschutz gestärkt werden. Somit sollen Suizide verhindert und lebensfeindlichem sozialem Druck vorgebeugt werden. Ziele des Gesetzesvorschlags sind u. a. Respekt vor der Autonomie des Patienten, Fürsorge durch ärztliche Beratungspflicht, Schutz vor sozialem Druck auf Betroffene, Suizidprävention, Vermeidung einer Freigabe der Tötung auf Verlangen, Rechtssicherheit für alle Beteiligten und Transparenz

Anliegend beigefügt ist der Link zur Pressemeldung anlässlich der Präsentation des Buches "Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben - Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids" von

Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universität Lausanne

PD Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox, Institut für Medizinethik der Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates

Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Medizinethik der Universität Tübingen und ehemaliger Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.

Der Pressemeldung kann der konkrete Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Betäubungsmittelgesetzes entnommen werden. Die ausführlich Begründung ist im o. g. Buch dargestellt, das als e-Buch im Kohlhammerverlag käuflich zu erwerben ist.

http://blog.kohlhammer.de/wp-content/uploads/Pressemitteilung_Gesetzesvorschlag_assist_Suizid.pdf