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UN-Behindertenrechtskonvention_ Nationaler Aktionsplan 2.0

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Bundesregierung hat zeitgleich mit dem Bundesteilhabegesetz den Nationalen Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 28.06.2016 im Kabinett verabschiedet und den Bundestag im Rahmen einer Unterrichtung vom 29.06.2016 über diesen informiert.

Der Aktionsplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Der erste erschien 2011. Im NAP 2.0 wird beschrieben,  was in dieser Legislaturperiode bereits erfolgt bzw. was bis zur Wahl 2017 noch umgesetzt werden soll. Er enthält wie bisher Handlungsfelder, in denen u. a. auch Empfehlungen des UN-Fachausschusses zum Staatenbericht von Deutschland aufgegriffen  werden. Der Aktionsplan und die Stellungnahme der BAG Freie Wohlfahrtspflege sind im Anhang beigefügt.

Einen Tag später - am 29.06.2016 - informierte die Bundesregierung den Bundestag. Im  Rahmen einer Unterrichtung vom 29.06.2016 thematisiert sie die Entwicklung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans sowie die geplante Berichterstattung bzw. die in Auftrag gegebene Studie zur umfassenden Datenerfassung zur gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen. Die Unterrichtung ist ebenfalls im Anhang beigefügt.

1809000.pdfNAP2.pdf2016-05-13 Stgn. zum Ref.entwurf des NAP 2.0.pdf