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UN-Behindertenrechtskonvention_Staatenprüfung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Am 26. März 2015 fand das Staatenberichtsprüfungsverfahren für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland statt.

In das Verfahren waren u. a. Vertreter/-innen der BRK-Allianz und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) eingebunden. Die Mitglieder des Ausschusses haben nach unseren Informationen die deutsche Staatendelegation zu nahezu allen Artikeln der UN-BRK mit mehr als 100 Fragestellungen befragt. Aufgrund des engen Zeitkorridores konnte Deutschland nicht auf alle Fragen eingehen. Dieses Verfahren soll keine Ausnahme, sondern die Regel sein. Die Staatenprüfung wurde aufgezeichnet. Somit kann die gesamte Anhörung in deutscher Sprache nachträglich im Internet unter folgendem Link aufgerufen werden.

http://www.treatybodywebcast.org/crpd-13-germany/

Die Vertreter/-innen der BRK-Allianz haben einen kurzen Bericht zur Staatenprüfung veröffentlicht. Dieser kann unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.brk-allianz.de/

Das DIM hat ebenfalls einen Bericht von der Staatenprüfung auf seiner Homepage unter folgendem Link veröffentlicht.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

Demnach wurden u. a. Fragen zu den Regelungen zum Diskriminierungsschutz, zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderung vor Gewalt, zu unabhängigen Beschwerde- und Überwachungsstellen, zur Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie und zu den in Deutschland bestehenden Sonderstrukturen im Bildungsbereich und im Bereich Arbeit, zur rechtlichen Betreuung erörtert.

Die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses "Concluding observations on the initial report of Germany" wurden bereits am 17. April 2015 in englischer Sprache veröffentlicht. Darin werden für Bund, Ländern und Kommunen Empfehlungen ausgesprochen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland besser zu verwirklichen. Diese sind im Anhang beigefügt und können unter folgendem Link eingesehen werden.

http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2fC%2fDEU%2fCO%2f1&Lang=en

Die Veröffentlichung der Empfehlungen war für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Anlass, sich in einer Presseerklärung dahingehend zu äußern, dass Deutschland auf einem gutem Weg zu mehr Inklusion, jedoch noch nicht am Ziel sei, aber in die richtige Richtung gehe. Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich Staat und Gesellschaft stellen müssen.

Eine deutsche Übersetzung der Empfehlungen soll nach Aussagen des BMAS erstellt werden, was jedoch voraussichtlich einige Zeit dauern wird. Diese soll auf der Homepage des BMAS http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/veröffentlicht werden. Die Pressemeldung des BMAS kann unter folgendem Link eingesehen werden.

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/umsetzung-un-behindertenrechtskonvention.html

Die Vertreter/-innen der BRK-Allianz kommen zu einem differenzierteren Ergebnis bei ihrer ersten Einschätzung zum Bericht, siehe Link: http://www.brk-allianz.de/. Sie haben bereits beim BMAS angefragt, ob für die Übersetzung der Empfehlungen ein runder Tisch eingerichtet werden könne. Die Antwort des BMAS dazu ergab, dass das BMAS als nationale Anlaufstelle gern bereit sei, den Übersetzungsentwurf mit der Monitoring-Stelle beim DIM und der BRK-Allianz abzustimmen. Allerdings wird zu Bedenken gegeben, dass auch alle Ressorts des BMAS und die Länder beteiligt werden müssen.

Auf das Ergebnis darf man also gespannt sein. Denn bereits nach zwölf Monaten muss Deutschland dem Ausschuss über Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen berichten. Der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht wird am 24. März 2019 fällig.



INT_CRPD_COC_DEU_20186_E.doc