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UN-BRK_Fragenkatalog zur Umsetzung in Deutschland

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Antwort der BRK-Allianz zur List of Issues (CRPD/C/DEU/Q/1) in Bezug zum Staatenbericht Deutschlands vom Februar dieses Jahres

Im August 2011 wurde der erste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom Bundeskabinett (UN-BRK) beschlossen und dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Genf übermittelt. Der erste Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland - der sog. Parallel- oder Schattenbericht - wurde von der BRK-Allianz im Januar 2013 beschlossen und ebenfalls dem Ausschuss in Genf übermittelt.

Im April 2014 hat der UN-Fachausschuss http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/service/glossar.html?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=533&cHash=7071b62f11b8c7d58a6a8faaabb1fe49im Rahmen des Prüfverfahrens für Deutschland die sogenannte "list of issues"veröffentlicht. Mit diesem Fragenkatalog wendete sich der Ausschuss an die Bundesregierung, um aktuelle Informationen bezüglich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu erhalten. Deutschland hat die Fragen im August 2014 beantwortet. Die Beantwortung der Fragen wurde mit den Ländern abgestimmt. Im Ergebnis entstanden zwei Dokumente, ein 25-seitiges Dokument mit den Antworten und ein 79-seitiger Anhang.

Die BRK-Allianz hat sich im Anschluss daran mit dem Fragenkatalog und der Beantwortung der Fragen durch die Bundesregierung befasst. Im Ergebnis entstand ein Dokument, in dem eine Bewertung der Antworten der Bundesregierung vorgenommen wurde. Dieses wurde ebenfalls beim zuständigen UN-Fachausschuss eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung ist nach Einschätzung der BRK-Allianz unbefriedigend. Z.B. verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort wieder auf ihre "Denkschrift" aus dem Jahr 2008, wonach die deutschen Gesetze im Einklang mit der UN-BRK stünden und lediglich die Umsetzung der bestehenden Gesetze verbessert werden müsse.

Am 26. März 2015 wird das Staatenberichtsprüfungsverfahren für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beginnen. Daran werden auch Vertreter/-innen der BRK-Allianz teilnehmen. Die Staatenprüfung soll am 26. März von 15 - 18 Uhr und am 27. März von 10 - 13 Uhr live im Internet unter www.treatybodywebcast.org (mit internationaler Gebärdensprache gedolmetscht) übertragen werden.

Im Anhang beigefügt ist die Antwort der BRK-Allianz zur List of Issues (CRPD/C/DEU/Q/1) in Bezug zum Staatenbericht Deutschlands vom Februar dieses Jahres. Zur Arbeitserleichterung sind ebenfalls der Staatenbericht von Deutschland, die Beantwortung des Fragenkatalogs durch die Bundesregierung, der Parallelbericht der BRK-Allianz sowie ein Text für eine Presseinformation der BRK-Allianz beigefügt. Die Beteiligten der BRK-Allianz würden es sehr begrüßen, wenn diese weit verbreitet bzw. auszugsweise genutzt wird.

Anhang


2011_08_03_staatenbericht.pdfLOI.pdfLOI_Anlagenband.pdfDEU_Antwort der BRK-Allianz_FINAL.docDeutschland unter der Lupe.docbeschlossene_fassung_final_endg-logo.pdf