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UN-BRK Nationaler Aktionsplan

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Zeitplan für die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 2. Juni 2015 fand das Werkstattgespräch zur Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Beteiligt waren Vertreter/-innen verschiedener Ministerien, des Inklusionsbeirates, des Ausschusses zum Nationalen Aktionsplan beim BMAS und Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Menschenrechte.  

Ziel des Werkstattgespräches war es, einen Austausch über die Realisierbarkeit der möglichen Kernmaßnahmen des weiterentwickelten Nationalen Aktionsplans (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zwischen der Zivilgesellschaft und der Bundesregierung herzustellen. Grundlagen des Werkstattgesprächs bildeten die Ergebnisse der Inklusionstage 2014 und die Empfehlungen aus der Staatenprüfung. In den thematischen Arbeitsgruppen wurden ausgewählte Aspekte der Handlungsfelder des NAP 2.0 erläutert und diskutiert. im Ergebnis wurden den Handlungsfeldern zugeordnete Maßnahmen mit Nennung der Zuständigkeit dokumentiert.  Zu den Ergebnissen wurde ein Protokoll in Aussicht gestellt.

Der Zeitplan sieht die redaktionelle Überarbeitung der Handlungsfelder in den nächsten Wochen vor. Bereits am 9. Juli 2015 ist die Ressortabstimmung auf Abteilungsleiterebene im BMAS geplant. Im Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan beim BMAS und in einem Ländergespräch soll der Prozess weiter diskutiert werden.

Ziel sei es, zu den Inklusionstagen im November 2015 den Entwurf des NAP 2.0 vorzustellen und im Februar 2016 den abgestimmten, fortgeschriebenen NAP 2.0 ins Bundeskabinett einzubringen und zu verabschieden.