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Unbegleitete Flüchtlingskinder: Paritätischer mahnt zügige Verhandlungen an

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 17.04.2015

Als eine "gelungene Grundlage" begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband den Gesetzentwurf von Familienministerin Schwesig zur Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder. Der Verband appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Länder, nun zügig zu einvernehmlichen Lösungen bei der Frage von Zuständigkeiten, Verfahren und Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder zu gelangen.

"Bei allen Auseinandersetzungen um Verteilung und Kosten ist der vorgelegte Gesetzentwurf sichtlich von dem Ziel getragen, die Position der Flüchtlingskinder selbst zu stärken", lobt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Im Zweifelsfall muss das Kindeswohl Richtschnur künftiger Verwaltungsentscheidungen sein." Dieser Haltung werde der Gesetzentwurf nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes in großen Teilen gerecht. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre, über der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne einen staatlich bestellten Vertreter auskommen müssen, sei ein wichtiger Schritt für die jungen Menschen.

Der Verband kündigt an, sich bei der nun anstehenden Diskussion um die Richtung des Entwurfs, aber auch über Details wie etwa Zuständigkeitsfragen engagiert einzubringen. Schneider: "Das Schicksal unbegleiteter Flüchtlingskinder ist ein ungeheuer hartes. Sie brauchen vor allem Schutz, Sicherheit und Verlässlichkeit. Das muss das neue Gesetz im Ergebnis gewährleisten."