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Vergaberecht bei Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III: Qualität von Aus- und Weiterbildung muss gesichert sein

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Berlin, 18. März 2015. Ein breites Bündnis aus Akteur/innen des Bereiches der staatlich finanzierten Aus- und Weiterbildung wies in Berlin nachdrücklich auf die Notwendigkeit von Veränderungen im Vergaberecht von Arbeitsmarktdienstleistungen nach SGB II/III hin. Während eines Experten/innengespräches mit den arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen als auch mit Vertreter/innen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft beklagten sie den Qualitätsverlust der Angebote durch das bisherige Verfahren.

      „Die Reform des Vergaberechts muss genutzt werden, um u.a. zu angemessenen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsanbieter zu kommen und die Qualität ihrer Arbeit in den Vordergrund zu stellen,“ betonte Werner Hesse, Vorsitzender des Fachausschusses Vergaberecht in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Das Bündnis brachte im Experten/innengespräch die aktuellen Probleme in diesem Dienstleistungssektor ein.

      Hintergrundinformationen

      Arbeitsmarktdienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung unterscheiden sich von den meisten anderen Gütern und Leistungen, die öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabepraxis einkaufen, z.B. Baumaßnahmen. Es handelt sich um personale Dienstleistungen, die durch ein hohes Maß an Heterogenität und Individualität in Verbindung mit persönlichen Interaktionen geprägt sind. Qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung braucht gute rechtliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben einer kostendeckenden Finanzierung von Bildungsmaßnahmen auch gesetzlich festzuschreibende Sozialkriterien.

      Das Bündnis besteht aus DGB, ver.di, GEW und Trägerorganisationen sowie BAG Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Bundesverband der Träger beruflicher Bildung – Bildungsverband e.V. (BBB), Deutschem Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelischem Fachverband für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS) und dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.

      Kontakt und Interviewanfragen: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 / 24089 – 121

      PM_ExpertInnengespräch_Arbeitsmarktdienstleistungen_180315.pdf