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Verpflichtung zu Energieaudits

Fachinfo
Erstellt von Bogumila Szyja

Alle Unternehmen, die durch ihre Größe oder Verflechtung als nicht-KMU (nicht klein- und mittelständische Unternehmen) gelten, sind durch das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) verpflichtet, Energieaudits spätestes bis zum 05. Dezember 2015 durchführen zu lassen.

Der Paritätische hat bereits mehrfach über die Verpflichtung zu Energieaudits informiert. Da sich weitere spezielle Fragen ergaben, wurden sie mit BAFA geklärt.

In dem nachfolgenden Dokument finden Sie gezielte Fragen mit den Antworten bzgl. Energieaudits von der BAFA. bzgl. Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff des Energiedienstleistungsgesetzes


Fachinformation-Energieaudits.pdfFachinformation-Energieaudits.pdf