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Vorstellung des SVR- Jahresgutachtens 2015

Fachinfo
Erstellt von Evin Kofli

Auf der Fachkonferenz zur Vorstellung des SVR-Jahresgutachtens werden Forderungen zur Reformierung des Aufnahmesystems gestellt

Im Zuge der Veröffentlichung des Jahresgutachtens 2015 mit Schwerpunkt auf den Themen Flucht und Asyl stellte die Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Christine Langenfeld, Forderungen zur Reformierung der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik vor. Kernaussage des Vortrags war, dass ein flüchtlingspolitisches Gesamtpaket von mittel- und langfristigen Maßnahmen notwendig ist, um ein funktionierendes, gemeinsames Asylsystem der EU zu schaffen.

Um die Asyl- und Flüchtlingspolitik an die aktuelle Entwicklung anpassen zu können sind fünf Schritte notwendig. Der erste Punkt bezieht sich auf ein Sofort-Hilfeprogramm, um auf die akute Massenflucht zu reagieren. Das Programm bedarf jedoch einer gemeinsamen Richtlinie, die beinhalten muss, dass a) eine generelle Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen besteht und b) eine Landes-Quote zur "physischen Verteilung" der Flüchtlinge notwendig ist. Das Sofort-Hilfeprogramm muss von der Seenotrettung, so der zweite Schritt, begleitet werden. Legale Zugangsmöglichkeiten für alle müssen weiterhin gegeben sein, so der dritte Punkt. Viertens müssen, trotz der Forderung nach einer offenen Aufnahmepolitik, die Fluchtursachen in den Heimatländern weiterhin bekämpft werden. Fünftens besteht die Forderung, das Dublin-Verfahren um das Free-Choice-Prinzip zu ergänzen.

Das Dublin-System stellt ein zentrales Element des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) dar. Das System steht für eine Zuständigkeitsregelung, nach der prinzipiell der Staat der Ersteinreise für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Kritiker des Dublin-Systems diskutieren als grundlegende Alternative eine unter dem Schlagwort free choice bekannt gewordene Reform, in der die grundsätzliche Zuständigkeit des Einreisestaats aufgehoben und Flüchtlingen freigestellt wird, in welchem Land sie ihren Asylantrag stellen. Der SVR schlägt einen Weg vor, wie sich das Dublin-Prinzip aufrechterhalten und mit der Idee von free choice kombiniert werden kann. Er sieht vor, dass das Dublin-Verfahren - unter der Voraussetzung, dass die im GEAS festgelegten Standards bei der Unterbringung und den Asylverfahren eingehalten werden - weiterhin besteht. Das neue Element dabei ist, dass nach dem positiven Abschluss eines Asylverfahrens der anerkannte Flüchtling die Möglichkeit hat, ein Land seiner Wahl auszusuchen. Im europäischen Asylsystem ist dieser Schritt neu und bislang nicht vorgesehen.

An der fünften geforderten Maßnahme schloss sich das Podiumsgespräch an, welches der Frage "Dublin oder Free Choice?" nachging. Auf dem Podium diskutierten Günther Burkhardt (Geschäftsführer Pro Asyl), Dr. Emily Haber (Staatssekretärin im BMI), Prof. Dr. Christine Langenfeld und Wolfgang Schmidt (Staatsrat der Staatskanzlei Hamburg).