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Zugang rechtsextremer Parteien zu Flüchtlingsunterkünften

Fachinfo
Erstellt von Christian Woltering

Die rechtsextreme Partei NPD versuchen sich Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften zu verschaffen. Dieser Zutritt sollte mit allen Mitteln verhindert werden.

Im Bundesland Rheinland-Pfalz versucht die NPD sich aktuell mit Hilfe eines Schreibens Zutritt zu Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende zu verschaffen, "um sich von der Lage vor Ort ein besseres Bild machen zu können". Explizit wird eingefordert, die Räumlichkeiten auch von innen zu besichtigen. Neben den hygienischen Zuständen vor Ort interessiert sich die Delegation auch für die "bauordnungsrechtliche Situation" sowie die "Ist- und Soll-Situation bezüglich der Aufarbeitung der Anträge und Rückführung nicht asylberechtigter Aufenhältlicher". Es ist zu vermuten, dass dies auch in anderen Bundesländern versucht wird.

Es empfiehlt sich zunächst, derartige Anfragen auf einen Besuchstermin in einer Einrichtung der Flüchtlingshilfe zu ignorieren. Hat diese Strategie keinen Erfolg, sollte aber auf jeden Falls versucht werden, rechtsextremen Parteien wie der NPD den Zugang zu Einrichtungen der Flüchtlingshilfe zu verweigern. Dabei spielt das Hausrecht eine zentrale Rolle. Grundsätzlich ist niemand ist verpflichtet, Personen oder Delegationen Zugang in die eigenen Räumlichkeiten zu gewähren. Auch Vertretern von Parteien muss kein Zugang gewährt werden, bzw. es obliegt der Einrichtung selbst, welche Vertreter sie in die Einrichtung herein lässt.

Anders ist dies unter Umständen, wenn es um Abgeordnete des Bundes- oder Landtags geht, und es sich um landeseigene Einrichtungen handelt. Abgeordneten ist dann unter Umständen Zutritt zu gewähren, damit sie Informationsrecht ausüben können. Ein solcher Fall ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits aufgetreten: Der Besuch einer Erstaufnahmeeinrichtung war nach einer Klage der NPD vor dem Landesverfassungsgericht zustande gekommen, nachdem Innenminister Lorenz Caffier (CDU) der NPD den Besuch zunächst untersagt hatte. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, Kontakt zu öffentlichen Behörden (z.B. dem Landes-Innenministerium) zu suchen um die Besuche der Rechtsradikalen unter hohe Auflagen zu stellen. Wenn eine solche Besichtigung erzwungen wird, dürfen z.B. nur die Gemeinschaftsräume besichtigt werden. Privaträume genießen einen besonderen Schutz und sind von der Besichtigung ausschließbar.

Auf jeden Fall sollten sich die Einrichtungen Hilfe und Unterstützung von Mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus suchen. Eine Liste der Beratungsstellen finden Sie unter:
http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/angebote/vor-ort/