Zum Hauptinhalt springen

Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Zwischenzeitlich liegt eine (rechtskräftige) Entscheidung eines deutschen Arbeitsgerichts vor, die sich auf diese Rechtsprechung des EuGH bezieht und Arbeitgeber unmittelbar verpflichtet sieht, die gestellten Anforderungen bereits umzusetzen. Die Fachinformation analysiert die Urteilsgründe und gibt Handlungsempfehlungen.

Fachinformation_Arbeitszeiterfassung_ArbG_Emden_23_06_20.pdfFachinformation_Arbeitszeiterfassung_ArbG_Emden_23_06_20.pdf