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Anfrage der grünen Bundestagsfraktion: Barrierefreie Gesundheitsversorgung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes vor mehr als einem Jahr dazu verpflichtet, ihre Versicherten im Internet in geeigneter Weise über die "Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)" zu informieren (§ 75 As 1a SGB V). Diesen Auftrag erfüllen sie bisher nicht zufriedenstellend, wie unter anderem der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, im Sommer diesen Jahres anmahnte. Eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zum Thema gibt nun einen Überblick über den Umsetzungsstand.

Bisher melden nur sieben Kassenärztliche Vereinigungen Daten zur Barrierefreiheit, die auf Selbsteinschätzung der Praxisinhaber*innen beruhen. Der Anteil barrierefreier Praxen je Bundesland unterscheidet sich teilweise stark. Details hierzu sind der Kleinen Anfrage zu entnehmen. Neben Fragen der Barrierefreiheit greift die Anfrage auch den Zugang von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zu psychotherapeutischen Angeboten sowie den Zugang behinderter Frauen sowie Asylsuchenden und Geflüchteten mit Behinderung zur Gesundheitsversorgung auf.1923214 Barrierefreie Arztpraxen Grüne Stand 2020 KA.pdf1923214 Barrierefreie Arztpraxen Grüne Stand 2020 KA.pdf