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Anhörung im Bundestags-Innenausschuss zur europäischen Asylpolitik

Am heutigen Montag findet eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur europäischen Asylpolitik statt. Auch wenn Anlass der Anhörungen Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sind, wird es im Kern um den neuen Asyl- und Migrationspakt der EU Kommission gehen. Der Paritätische Gesamtverband hat aus diesem Grund zusammen mit weiteren Organisationen seine Positionierung hierzu als unaufgeforderte Stellungnahme eingereicht.

Die Innenausschussanhörung wird am Montag, den 26.10. 2020 von 15.30 -17.30 stattfinden. Die Anträge der Fraktionen sowie alle eingereichten Stellungnahmen finden Sie auf der Seite des Innenausschusses.

Aufgrund der zahlreichen parallel stattfindenden Anhörungen heute Nachmittag in allen Bundestagsausschüssen erfolgt die Übertragung der Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages erst morgen, 27.10.2020 um 20.00 Uhr hier: https://www.bundestag.de/mediathek (Kanal 2).


Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes sind die folgenden Aspekte des Paktes besonders kritisch:

  • Der Pakt schlägt die Ausweitung von Grenzverfahren vor und wird zu vermehrter Inhaftierung und Freiheitsbeschränkungen an den Außengrenzen führen. Dem Konzept von schnellen Asylverfahren an der Grenze liegt die falsche Idee zugrunde, dass bei manchen Nationalitäten quasi automatisch von einer "offensichtlichen Unbegründetheit" ihres Schutzgesuchs ausgegangen werden kann. Das Gegenteil ist aber der Fall: das Recht auf ein faires Asylverfahren muss insbesondere auch für Minderheiten aus Herkunftsstaaten gelten, in denen für die Mehrheitsbevölkerung in der Regel keine Gefährdungslage besteht. Dafür braucht es Zeit und das Recht auf effektiven Rechtsschutz.
  • Die Herabsenkung der Kriterien für die Festlegung sog. sicherer Drittstaaten führt dazu, dass die internationale Solidarität bei der Flüchtlingsaufnahme noch stärker als bisher in Schieflage gerät und Flüchtlinge allein aus dem Grund, dass sie durch einen vermeintlich sicheren Transitstaat eingereist sind, dorthin zurückgeschoben werden können. Die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention werden so untergraben.
  • Statt einer echten Verantwortungsteilung führt der Pakt ein kompliziertes Dublin-System und sog. „Rückführungspatenschaften“ ein, die im Hinblick auf die Einhaltung von Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten äußerst bedenklich sind. Im Wesentlichen wird es auch weiterhin bei der Zuständigkeit der schon jetzt überlasteten Mitgliedstaaten an den Außengrenzen bleiben. Das Relocationverfahren ist so komplex, dass es voraussichtlich zukünftig zu ähnlich zähen Verhandlungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten kommen wird, wie dies aktuell schon der Fall ist.


Die vollständige Positionierung findet sich hier:

Stellungnahme ECRE und weitere NGOs_Europäische Flüchtlingspolitik_Anhörung 26.10.2020.pdfStellungnahme ECRE und weitere NGOs_Europäische Flüchtlingspolitik_Anhörung 26.10.2020.pdf