Zum Hauptinhalt springen

BMWi - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Fachinfo
Erstellt von Tilo Liewald

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erweitert mit dem IGP seine Innovationsförderung. Es sollen explizit auch nichttechnische Innovationen, wie neue digitale Geschäftsmodelle, kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen sowie soziale Innovationen gefördert werden. Der Programmstart soll im Herbst 2019 erfolgen. Es stehen insgesamt 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung. Gemeinnützige Unternehmen in den Rechtsformen gGmbH und gUG sind ausdrücklich als potentielle Antragsteller benannt.

Das IGP zielt insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.
Es soll zudem dazu beitragen:
– neue Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft anzuschieben,
– die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Wirtschaft zu modernisieren,
– First-Mover-Aktivitäten zu ermöglichen,
– sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anzubahnen und
– das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen durch die Schaffung neuer Kooperationen und
Netzwerke zu verbessern.

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
– A: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests.
Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
Die Projektlaufzeit für Projekte der Projektform A beträgt höchstens 12 Monate und sind bis zu 70 000 Euro zuwendungsfähig.\t
– B: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.
Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten von den Antragstellern oder anderweitig bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Die Projektlaufzeit für Projekte der Projektform B beträgt höchstens 24 Monate und sind bis zu 300 000 Euro zuwendungsfähig.
– C: Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure sich im gegenseitigem Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen erarbeiten, Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen.

Die Projekte sollen möglichst so strukturiert sein, dass besonders erfolgskritische, riskante Arbeitsschritte möglichst frühzeitig durchgeführt werden, um ein drohendes Scheitern des Projekts frühzeitig zu erkennen.

Sofern in der Ausschreibung explizit darauf hingewiesen wird, werden gemeinnützige Unternehmen mit besonderen Fördersätzen von 75 % in Projektform A und 70 % in Projektform B unterstützt.

Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere
– Informationen zu den Antragstellern samt Projektpersonal, u. a. Stammdaten, Qualifikationsnachweise, rechtliche Erklärungen, Dokumente wie Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen etc.;
– Informationen zum Projekt, u. a. Ausführungen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderkriterien wie Innovationsgrad, Risiken und Chancen, Kosten-, Kapazitäts-, Zeit- und Finanzierungsplanung samt Gliederung in Arbeitspakete und Meilensteine, gegebenenfalls Kooperationskonzept, gegebenenfalls kurze Videopräsentation;
– Bei der Projektform C weitere Unterlagen zum Netzwerk, u. a. die Mandatserteilung der Partner an die Netzwerkmanagementeinrichtung, Innovations-Roadmap;
– Informationen über weitere aktuelle Anträge auf öffentliche Förderung sowie öffentliche Förderungen der letzten drei Jahre, inkl. einer Erklärung über die in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen.

Entsprechend dem mehrstufigem Auswahlprozess erfolgt auch das Antragsverfahren in Stufen:
– Anträge zum Teilnahmewettbewerb fokussieren insbesondere auf stichhaltige Projektskizzen und Kerninformationen zu den Antragstellern.
– Die auf eine positive Entscheidung im Teilnahmewettbewerb folgende Antragstellung enthält eine detaillierte Projektplanung und bedarf aller Unterlagen, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung der mit Steuermitteln finanzierten Förderung notwendig sind.

Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, sollen Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteilen basieren.
Die Förderentscheidung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlprozess:
– Teilnahmewettbewerb für alle Projektideen, die den formellen Anforderungen genügen.
– Antragsbegutachtung für alle Projekte, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten.
– Auf dieser Basis: Video-Pitch und Förderentscheidung für Projekte der Projektform A.
– Pitch für alle Projekte der Projektformen B und C, die bei der Antragsbegutachtung überzeugen konnten.
– Auf dieser Basis: Förderentscheidung für Projekte der Projektformen B und C.

Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressieren. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang.
Die einzelnen Ausschreibungen werden gesondert veröffentlicht. Sie ergänzen die grundlegende Richtlinie zum IGP (PDF, 601 KB), die am 27. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen mit hohem innovativen und unternehmerischen Potential kann das IGP durchaus von Interesse sein. Entscheidend sind die innovative Idee und die Vermarktungsmöglichkeiten. Der Antrags- und Abrechnungsaufwand sollte insgesamt nicht unterschätzt werden.

Quelle und weitere Informationen:
Förderrichtlinie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Programmseite: www.bmwi.de/IGP