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Fachveranstaltung "Komplexleistung Frühförderung - Theorie und Praxis" am 29.11.2017

Fachinfo
Erstellt von Jeannette Brabandt

Kinder mit Behinderung und deren Familien brauchen Sicherheit für Leistungen der Früherkennung und Frühförderung. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz wurden Anpassungen der Regelungen für diese Komplexleistung im SGB IX und der Frühförderungsverordnung vorgenommen, z. B. bei der Definition, den Anforderungen und der Vergütung. So können neben den Frühförderstellen künftig unter Sicherstellung der Interdisziplinarität auch andere Einrichtungen nach Landesrecht zugelassen werden. Die Änderungen tangieren aber auch den leistungsberechtigten Personenkreis und die bisherigen Instrumente der Förder- und Behandlungsplanung, was eine Chance für die Koordinierung und Transparenz der künftigen Frühförderleistung darstellt.

Der Paritätische will mit der Veranstaltung „Komplexleistung Frühförderung – Theorie und Praxis“ Informationen zu den relevanten neuen Regelungen im Gesetz geben und Impulse für die Umsetzung auf der regionalen Ebene setzen. Schwerpunktthemen werden hierbei die Komplexleistung selbst, die andere nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen, der neue Behinderungsbegriff, die Zugangskriterien für Leistungsberechtigte, das neue Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, der bisherige Förder- und Behandlungsplan sowie die Vergütung der Leistung sein. Darüber hinaus wird ein Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Umsetzungsaktivitäten auf der Bundes- und Länderebene stattfinden.

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Teilnehmer/-innen der Arbeitskreise Behindertenhilfe und Kindertagesstätten im Paritätischen. Darüber hinaus sind Mitgliedsorganisationen und Praxisvertreter/-innen aus Einrichtungen des Paritätischen herzlich willkommen, allerdings ist die Teilnahme auf 80 Personen begrenzt.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Reisekosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass nach verbindlicher Anmeldung bei Absage nach Anmeldeschluss oder Nichterscheinen eine Ausfallgebühr von 50,00 Euro erhoben wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir machen darauf aufmerksam, dass während der Veranstaltung zu Dokumentationszwecken ggf. Fotos gemacht werden.

Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular

per Email: behindertenhilfe(at)paritaet.org an.

Anmeldeschluss ist der 15. November 2017.

Weitere Informationen können dem anliegenden Ablauf entnommen werden.

Programm_Fruehfoerderung.pdfProgramm_Fruehfoerderung.pdfAnmeldebogen_29Nov2017.pdfAnmeldebogen_29Nov2017.pdf