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Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten

Der Bundestag hat am 26. November 2020 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen. Das Gesetz passierte dann am 18. Dezember 2020 den Bundesrat und ist am 29. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Es ist damit zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Zuletzt war zu befürchten, dass das Gesetz im Bundesrat aufgrund von Streitigkeiten bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Vermittlungsausschuss verwiesen wird. Dies blieb aber aus.

Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Neuerungen u.a. zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, die Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms in der Corona-Pandemie, mehr Personal in der Altenpflege und Verbesserungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung für Pflegebedürftige sowie auch Regelungen zur pandemiebedingten Anpassung von Vergütungsvereinbarungen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Eine ausführliche Erläuterung der Inhalte und Neuerungen des GPVG ist in der öffentlichen Fachinformation des Paritätischen vom 08. Dezember 2020 enthalten: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/gesetz-zur-verbesserung-der-gesundheitsversorgung-und-pflege-gpvg-passiert-den-bundestag-ist-aber/

Das Gesetz finden Sie auch hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GPVG_BAnz.pdf

GPVG_BAnz.pdf