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Telematik-Infrastruktur Pflege: Start des Interessenbekundungsverfahrens zum Modellprogramm gem. § 125 SGB XI

Fachinfo
Erstellt von Julia Büttner

Mit dem Digitalen-Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber dem GKV-SV den Auftrag erteilt, ein Modellprogramm zur wissenschaftlich gestützten Erprobung der Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematik-Infrastruktur (TI) zu organisieren und zu realisieren. Mit Inkrafttreten des Patientendatenschutz-Gesetz werden für dieses Projekt für den Zeitraum 2020 bis 2024 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Ziel des Modellprogramms ist es, die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI wissenschaftlich gestützt einzuführen. Es ist geplant, die teilnehmenden Einrichtungen an die Möglichkeiten der TI stufenweise heranzuführen. Dabei sollen auch Einrichtungen an dem Programm teilnehmen, die noch nicht über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen. In einem ersten Schritt soll erprobt werden, wie die gesicherte Kommunikation verschiedener Leistungserbringer im Sinne der Pflegebedürftigen unter Nutzung der TI gestaltet und verbessert werden kann. Weitere Anwendungen sollen ebenso erprobt werden, sobald die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind. Zugleich sollen mit dem Modellprogramm die Möglichkeit der Entwicklung und Erprobung weiterer potenzieller Anwendungen, die bislang nicht Bestandteil der TI sind, geschaffen werden.

Das Modellprogramm kann dazu beitragen, praxisrelevante Erfahrungen und Erkenntnisse zu den erprobten Verfahren zu generieren und das Erarbeiten von notwendigen Grundlagen für bundesweite Standards ermöglichen. Neben der Erprobung der derzeit und künftig für die Pflege verfügbaren Anwendungen (z.B. sichere Kommunikation im Medizinwesen, KIM) erhalten Einrichtungen im Modellprogramm auch die Möglichkeit, eigene Konzepte für potenzielle weitere Anwendungen einzureichen, die die sektorenübergreifende Versorgung verbessern können.

Der GKV-SV hat nun das Interessenbekundungsverfahren gestartet. Das Verfahren richtet sich laut GKV-SV an ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Träger und Verbünde von Einrichtungen und steht auch weiteren Beteiligten, wie z.B. mit Pflegeeinrichtungen kooperierende Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Anbieter von Software oder kompletten IT-Lösungen sowie wissenschaftlichen Institutionen offen.

Interessierte Einrichtungen und Projektträger haben die Möglichkeit, sich bis zum 30.10.20 für eine Teilnahme am Modellprogramm zu bewerben. Die Informationen zum Interessenbekundungsverfahren und den Teilnahmebedingungen für das Modellprogramm sind in der Anlage beigefügt und ebenso auf folgender Seite einsehbar: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte_125/pflege_modellprojekte_125.jsp

202009_Pflege_Interessenbekundungsverfahren_125_SGB_XI.pdf202009_Pflege_Interessenbekundungsverfahren_125_SGB_XI.pdf202009_Pflege_IB-Formular_Projekttyp_A.pdf202009_Pflege_IB-Formular_Projekttyp_A.pdf202009_Pflege_IB-Formular_Projekttyp_B.pdf202009_Pflege_IB-Formular_Projekttyp_B.pdf